COMEtogether
Rocken für Kulturelle Teilhabe
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#222 der verein
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des § 52 Abs 2 Nr. 25 Abgabenordnung i.V.m. § 53 Abs 1 Nr. 1 Abgabeordnung, vornehmlich im Landkreis Emmendingen durch finanzielle Zuwendungen insbesondere zur Sicherung der sozialen und kulturellen Teilhabe.
Seit Januar 2017 sind wir ein gemeinnütziger Verein.
Kontakt: info@cometogether-emmendingen.de