COMEtogether

Rocken für Kulturelle Teilhabe

  • #222 der verein
                                
     

    Der Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des § 52 Abs 2 Nr. 25 Abgabenordnung i.V.m. § 53 Abs 1 Nr. 1 Abgabeordnung, vornehmlich im Landkreis Emmendingen durch finanzielle Zuwendungen insbesondere zur Sicherung der sozialen und kulturellen Teilhabe.

    Seit Januar 2017 sind wir ein gemeinnütziger Verein.

    Kontakt: info@cometogether-emmendingen.de